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2) Anfang Januar  – Das erste Mal in der Behörde

Das Gebäude der Betreuungsbehörde in Ansbach liegt nicht dort, wo ich es vermutet hatte. Ich umrunde den Parkplatz zweimal – und finde dann doch eine Lücke. Beim Aussteigen wäre ich beinahe in einen kleinen Hundehaufen getreten.

Drinnen riecht es nach frischer Farbe und ordentlichen Akten. Genau der Duft, den man erwartet, wenn man Verantwortung für fremdes Geld und Leben übernehmen will.

Frau M., die Leiterin der Behörde, schaut mich freundlich an. „Warum wollen Sie gesetzlicher Betreuer werden?“ Ich erzähle ein wenig aus meiner Vorgeschichte. „Haben Sie schon eine Schulung besucht?“ Ich schüttle den Kopf. Bis eben wusste ich nicht einmal, dass es Schulungen gibt. Sie schiebt mir einen Zettel über den Tisch. „Das müssen Sie machen: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Grundlagen – und dazu die Sachkundenachweise.“ Ich nicke, schreibe mit – und frage mich insgeheim, ob ich dafür einen Doktortitel brauche. Dazu kommen ein erweitertes Führungszeugnis und eine Auskunft aus der Schuldnerdatei. Na gut, dachte ich, man muss es ja nicht übertreiben.

„Klingt nach viel“, sage ich. „Ist es auch“, sagt sie. „Elf Module, unterschiedlich teuer, zwischen 250 und 450 Euro pro Modul. Aber wer es macht, macht es richtig.“ Ich runzele die Stirn. Mein Sparschwein stöhnt leise.

Dann erzählt sie von einem Gruppengespräch in ein paar Wochen, mit den Kolleginnen aus Rothenburg und Feuchtwangen. Man möchte mich kennenlernen. Ich sage zu. Warum eigentlich nicht? Es klingt nach einem Abenteuer, nur mit Stift und Formular statt Zelt und Karte.

Draußen auf dem Parkplatz stehe ich noch eine Weile, halte die Liste in der Hand. Ein Stück Papier. Aber irgendwie fühlt es sich an wie ein Startsignal.

Zwei Wochen später – Gruppengespräch bei der Behörde

Diesmal sitzen wir am runden Tisch. Zu viert: Frau M., die Leiterin der Behörde, die Kollegin aus Rothenburg, die Kollegin aus Feuchtwangen – und ich.

Sie erzählen, wie sie zu dieser Arbeit gekommen sind und welche Verantwortlichkeiten sie innerhalb der Behörde Inne haben. Die eine kam über das Sozialamt, die andere über Rechtspsychologie. Beide wirken, als hätten sie schon jede Fallstrickfalle gesehen. Ich? Ich bin die Neue. Ohne Schulung. Und einem leichten Nervenkitzel im Bauch.

„Und Sie?“, fragt die Kollegin aus Rothenburg. Ich erzähle, dass ich nicht wegsehen will, wenn jemand Unterstützung braucht, dass ich gerade erst am Anfang stehe und ursprünglich aus einem ganz anderen Bereich komme. Alle drei nicken wissend. „Das Gefühl kennen wir. Es ist gut, wenn jemand mit dieser Haltung kommt.“

Frau M. holt eine Broschüre hervor. „Die Sachkundenachweise sind in elf Module unterteilt“, sagt sie. „Vermögenssorge in zwei Teilen, Personensorge ebenfalls in zwei Teilen, Unterbringungs- und Zwangsmaßnahmenrecht, Sozialrecht in zwei Modulen – SGB II, XII, IX, Pflegeversicherung – dazu Grundlagen der Kommunikation, Betreuungsführung und am Ende das Abschlusskolloquium.“

Ich starre auf die Liste. Kurz überlege ich, ob ich sie heimlich falten und als Papierflieger testen sollte. Nein, lieber nicht. „Die Kosten liegen pro Modul zwischen 250 und 450 Euro. Manche Anbieter übernehmen die Agentur für Arbeit per Bildungsgutschein – wenn man Glück hat.“ Dazu gehöre ich sicher nicht. Das Arbeitsamt würde mich wohl eher in Rente schicken. Ich versuche, nicht zu sehr zu schlucken. „Das ist … eine Investition.“
„Ist es“, sagt Frau M., lächelt. „Aber wer es macht, macht es richtig und es lohnt sich allemal.“

Dann verteilt sie Kaffee. Wir reden über Ablauf, Zusammenarbeit mit dem Gericht und dass ich mich bei Fragen jederzeit melden kann.

Am Ende sagt Frau M.: „Wenn Sie die Schulung und die Nachweise haben, schlagen wir Sie beim Gericht vor.“ Sie lächelt wieder. „Das wird. Ich bin überzeugt!“

Ich gehe hinaus, Klarsichtmappe voller Merkblätter in der Hand, und fühle mich wie ein Schüler, der gerade die erste Prüfungsstunde überlebt hat – nur dass es hier um echte Verantwortung geht.

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