3) Montag, 5. Januar – Ins kalte Wasser geworfen
Blauäugig wie ein Erstklässler am ersten Schultag saß ich da vor meinem Bildschirm. Natürlich lag der Stapel Schulungsunterlagen neben mir – säuberlich ausgedruckt, wie sich das gehört. Nur hatte ich diese gefühlten hundert Seiten nicht etwa gelesen, sondern lediglich angeschaut. So, wie man ein ungeliebtes Gemüse auf dem Teller anschaut und hofft, es würde sich in Luft auflösen.
Eine Diplom-Rechtspflegerin mit dieser unerschütterlichen Ruhe, die nur Menschen haben, die täglich mit Paragraphen frühstücken, führte den Onlinekurs. Anwesenheitspflicht. Prüfung inklusive. Modul 1A: Das gerichtliche Betreuungsverfahren, Rechte und Pflichten des Betreuers, Berichtspflichten, Auskunfts- und Mitteilungspflichten… Die Worte prasselten auf mich nieder wie Hagelkörner.
Und dann – mitten im Unterricht – kam sie: die Prüfung. Einfach so. Ohne Vorwarnung, ohne gnädige Verschnaufpause. Mein Puls hämmerte in meinen Ohren, während meine Finger über die ausgedruckten Schulungsunterlagen tanzten und verzweifelt nach Antworten suchten, die irgendwo in den ungelesenen Seiten schlummerten. Der Cursor blinkte vorwurfsvoll.
Dienstag, 14. Januar – Die Erlösung
Als neun Tage später das Prüfungszertifikat in der Post war, hielt ich die Luft an und riss den Umschlag auf. Meine Augen suchten nach dem Ergebnis. Ganz unten: Bestanden.
Die Erleichterung durchflutete mich. Ich hatte es geschafft – trotz meiner grandiosen Vorbereitung, die eigentlich keine war. Ein kleiner Triumph, der erste Schritt auf einem Weg, von dem ich nicht ahnte, wie steinig – und bereichernd – er werden würde.


