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10) Genehmigungspflichtig, aber nicht hoffnungslos – mein Wochenende mit §1848
Dienstag 23. & Mittwoch 24. März – Modul 6/7 Vermögenssorge Zoom startet. Der Dozent erscheint im kleinen Fenster, die Kamera leicht zu tief, der Blick darüber hinweg. Jurist, langjähriger Betreuer. Er redet schnell. Sehr schnell. Und manchmal betont er plötzlich Wörter ganz leise, als würden sie nur ihm gehören. Anstrengend. „§ 1848 – Geldanlage. Aber vorher § 1850… nein, eigentlich § 1821.“ Die Folien wechseln, ich hinterher. Im Chat schreibt jemand: „Ton okay?“ – „Jetzt ja.“ Ich beschließe früh, die Ordnung später selbst herzustellen. Vormittags geht es um Anlagegeld: Wer anders anlegt als auf dem Sperrkonto, braucht eine Genehmigung. Sonst ist alles nichtig. Seit 2023 kein Spielraum. „Sie wollen nicht…
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9) Modul 4a und 4b: 4 Tage Personensorge…und menschliche Abgründe
Liebes Tagebuch, ich bin durch. Nicht im Sinne von „kaputt“, sondern eher so: Mein Kopf ist gerade ein offenes Lexikon der Psychopathologie – und irgendjemand hat vergessen, die Seiten zu sortieren. Alles ist da. Irgendwo. Ich muss es nur wiederfinden. Die letzten Tage waren intensiv. Richtig intensiv. Es fing mit zwei Tagen „Vorbereitung“ an – wobei 300 Seiten Modulunterlagen eher nach Strafarbeit klangen als nach Vorbereitung. Wahnvorstellungen, Ich-Störungen, Persönlichkeitsakzentuierungen – einmal quer durch alles, was die menschliche Psyche so aus dem Gleichgewicht bringen kann. So viel geballte Fachlektüre hatte ich seit dem Studium nicht mehr vor mir. Aber gut. Fundament ist Fundament. Dann kamen zwei Tage Zoom-Schulung. Und die Prüfung.…
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8) Samstag, 28. Februar – Modul 11b: Wunschbefolgungspflicht & Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung
Acht Stunden Online-Schulung. Acht Stunden § 1821 BGB, Artikel 12 UN-BRK und die Frage: Was heißt das eigentlich konkret, dieser ganze vornehm klingende Begriff „unterstützte Entscheidungsfindung“? Der Dozent – kompetent, Brille auf der Nasenspitze, schon 30 Jahre im Geschäft – macht es an einem Satz fest: „Solange der Betreute einen Willen äußern kann, egal wie wirr, egal wie unvernünftig – Sie haben sich danach zu richten. Punkt.“ Die Arbeit nach dem Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention ist knallharte Alltagsarbeit. Nicht für jemanden entscheiden, sondern Mittel und Wege finden, dass er selbst entscheiden kann. Mit Symbolkarten, mit langsamen Fragen, mit Geduld. Oder manchmal einfach mit dem Eingeständnis: Ich verstehe gerade nicht, was…