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    8) Samstag, 28. Februar – Modul 11b: Wunschbefolgungspflicht & Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung

    Acht Stunden Online-Schulung. Acht Stunden § 1821 BGB, Artikel 12 UN-BRK und die Frage: Was heißt das eigentlich konkret, dieser ganze vornehm klingende Begriff „unterstützte Entscheidungsfindung“? Der Dozent – kompetent, Brille auf der Nasenspitze, schon 30 Jahre im Geschäft – macht es an einem Satz fest: „Solange der Betreute einen Willen äußern kann, egal wie wirr, egal wie unvernünftig – Sie haben sich danach zu richten. Punkt.“ Die Arbeit nach dem Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention ist knallharte Alltagsarbeit. Nicht für jemanden entscheiden, sondern Mittel und Wege finden, dass er selbst entscheiden kann. Mit Symbolkarten, mit langsamen Fragen, mit Geduld. Oder manchmal einfach mit dem Eingeständnis: Ich verstehe gerade nicht, was…