-
10) Genehmigungspflichtig, aber nicht hoffnungslos – mein Wochenende mit §1848
Dienstag 23. & Mittwoch 24. März – Modul 6/7 Vermögenssorge Zoom startet. Der Dozent erscheint im kleinen Fenster, die Kamera leicht zu tief, der Blick darüber hinweg. Jurist, langjähriger Betreuer. Er redet schnell. Sehr schnell. Und manchmal betont er plötzlich Wörter ganz leise, als würden sie nur ihm gehören. Anstrengend. „§ 1848 – Geldanlage. Aber vorher § 1850… nein, eigentlich § 1821.“ Die Folien wechseln, ich hinterher. Im Chat schreibt jemand: „Ton okay?“ – „Jetzt ja.“ Ich beschließe früh, die Ordnung später selbst herzustellen. Vormittags geht es um Anlagegeld: Wer anders anlegt als auf dem Sperrkonto, braucht eine Genehmigung. Sonst ist alles nichtig. Seit 2023 kein Spielraum. „Sie wollen nicht…